Datenschutz

Passionierte DNA-Sammler

Schon bis anhin war die britische Polizei für ihre fröhliche DNA-Sammlerei bekannt. Die nationale DNA-Datenbank ist mit 5 Millionen Einträgen die umfassendste der Welt. Auch fälschlicherweise verhaftete Unschuldige mussten damit leben, dass ihre DNA unbegrenzt in der zentralen Datenbank verbleibt. Letzten Dezember gab's deshalb vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eins auf die Finger. Geändert hat sich jedoch noch überhaupt nichts und die derzeitigen Vorschläge, solche Daten "nur" für sechs Jahre aufzubewahren, sind zwar ein schlechter Witz, aber wohl ein realistisches Szenario für die Zukunft.

Morgen nun wird ein Regierungsbericht der "Human Genetics Commission" über die nationaler Datenbank veröffentlich und wurde offensichtlich schon den Medien zugespielt. Der Bericht ist gemäss dem Guardian höchst kritisch gegenüber der Datenbank und bemängelt, dass Polizisten regelmässig Personen verhaften, bloss um an deren DNA zu gelangen. Die Kommission schätzt, dass eine Million Unschuldige registriert sind, und befürchtet dass damit eine Kategorie von "Vor-Verdächtigen" geschaffen wird. Besonders betroffen sind gemäss Bericht die 18-35-Jährigen Schwarzen. Sagenhafte drei Viertel von Ihnen sind in der Datenbank verzeichnet.

Freiheitsrechte im Königsreich

Da ich momentan nur beschränkt Zeit für fröhliche Freizeitbeschäftigungen wie Bloggen finde, verweise ich gerne auf einen lesenswerten Artikel zum Thema Freiheitsrechte im Vereinigten Königreich aus dem Monde Diplomatique.

Der Text listet nicht nur die dräuenden Bedrohungen für die Freiheitsrechte der Briten auf, sondern bietet auch einen träfen Einblick in das historisch geprägte (Rechts-)Denken im Königreich. Hier ein kleiner Ausschnitt:
"Dank seiner absoluten Macht könnte das Parlament bis heute mit einfacher Mehrheit jedes Menschenrecht aufheben, ohne dass es ein "höheres Recht" gäbe. Frau Thatcher war 1986 in der Lage, den Greater London Council und damit das demokratische Vertretungsorgan von zehn Millionen Menschen einfach abzuschaffen. Dafür wäre sie in jedem europäischen Verfassungsstaat vor Gericht gestellt und wahrscheinlich ins Gefängnis gesteckt worden. Die "Souveränität des Volkes" ist in der Vorstellungswelt englischer Politiker nicht existent. Das macht es schwierig, individuelle Menschenrechte gegen einen aggressiven "Überwachungsstaat" durchzusetzen und abzusichern.

Die Gefährdung der britischen Freiheit geht nicht von einer einzelnen Ursache aus - wie dem Aufstieg einer autoritären Partei oder Plänen zu einer Art Ermächtigungsgesetz. Sie kommt vielmehr aus einer Vielzahl kleiner Maßnahmen und staatlicher Praktiken, die zumeist auf das Konto der "New Labour"-Regierungen von Tony Blair und Gordon Brown gehen. Sie alle zusammen bilden das Gerüst eines Staats, der die Sicherheit über die Freiheit stellt."
Zum Artikel.

Big Brother UK wird grösser und grösser

Camera obscura
Zappendustere Aussichten für die Privatsphäre

Es folgt ein kleiner Überblick über den ganz grossen Wahnsinn, den man hierzulande am eigenen Leib erfahren muss oder staunend bis konsterniert in täglichen Häppchen den Medien entnehmen darf.

Was im Kleinen mit der Bespitzelung von Studenten und der Videoüberwachung der Uni-Pissoirs beginnt, findet seine Entsprechung im Grossen:

Die britische Regierung will nicht nur eine gigantische, zentrale Datenbank zur Speicherung von E-Mail-, Telefon- und Internet-Verkehr anlegen, sondern auch im Rahmen der umstrittenen Einführung einer ID eine ähnlich umfassende Datenbank mit Fingerabdrücken und unzähligen weiteren Daten aufbauen. Zugriff darauf haben nicht nur alle möglichen Behörden, sondern auch Privatunternehmen. Eine ID haben dabei in Zukunft nicht nur die hiesigen Bürgerinnen und Bürger zu besitzen, sondern auch resp. vor allem die geschätzten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Fingerabdrücke bitte der nächsten Polizeistreife anbieten oder im Supermarkt abgeben. Begonnen wird mit - wie könnte es anders sein - ein paar gesponserten Pilotprojekten (Flughafenmitarbeiter), dann müssen diejenigen dran glauben, welche die kleinste Lobby haben: die Ausländer.

Gleichzeitig ist so klar nicht, wie umfassend die Medien zukünftig über Auswüchse des "database state" berichten dürfen. Schliesslich geht es um die nationale Sicherheit, da müssen Menschenrechte und demokratische Kontrollmechanismen brav hinten anstehen.

Das vereinigte Königreich steuert mehr und mehr in begrenzt erfreuliche Gewässer. Zum guten Glück hat sich euer Gebsn schon eine Rettungsweste geangelt.

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In den Gehörgängen: Felix Da Housecat - Jack U (JFK MSTRKRFT Edit)
Zuletzt gelesen: Guardian Weekly
Zuletzt geglotzt: nüscht
Aktuelles Lieblingswort: knorke [alle Lieblingswörter]

Überwachung 2.0

Was bei uns an Überwachungstechnologien teilweise eingesetzt wird oder werden soll (biometrischer Pass, Videoüberwachung, Internetüberwachung), wird im chinesischen Shenzhen und anderen Städten flächendeckend benützt und zu einem Überwachungssystem namens "Golden Shield" verbunden. Schöne neue güldne Welt.

Lesenswerter Rolling Stone-Artikel "China's All-Seing Eye" (engl.) von Naomi Klein dazu.

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In den Gehörgängen: The White Stripes - Seven Nation Army (nur dank EM auch auf DRS3?)
Zuletzt gelesen: NZZ
Zuletzt geglotzt: nix
Aktuelles Lieblingswort: betulich [alle Lieblingswörter]

[Datenschutz] Gegen Überwachung unterschreiben

Der Verein grundrechte.ch, der sich für den Erhalt und den Ausbau der Grundrechte in der Schweiz einsetzt, fordert die ParlamentarierInnen dazu auf, auf die vom Bundesrat vorgelegte Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (*) nicht einzutreten.

Die Verschärfung sieht folgende Massnahmen vor:
  • die Überwachung von Post, Telefon und E-Mail
  • das Beobachten und Abhören von Personen an nicht allgemein zugänglichen Orten (also in Wohnungen, Büros, Autos) - auch mittels technischer Überwachungsgeräte (Wanzen, Richtmikrofone, Videokameras, etc.)
  • das geheime Durchsuchen von privaten Datenbearbeitungssystemen/Computern, was entweder den geheimen Einbruch der Staatsschützer in private Wohnungen oder Büros oder das Versenden von sogenannten Trojanern voraussetzt (gezielte Einschleusung von Spionage-Software)
Dazu kommt, dass der Begriff "Terrorismus", gegen den solche Massnahmen gerichtet sind, nicht näher definiert ist und damit die Gefahr besteht, dass diese Massnahmen viel zu breit angewendet werden (in England z.B. wurden gar Fischereiauflagen und das Verhalten von Eltern auf der Grundlage von Anti-Terror-Gesetzen kontrolliert).

Die/der VorsteherIn des EJPD soll dazu die alleinige Kompetenz erhalten, einer Person, Organisation oder Gruppierung für fünf Jahre ihre politische Tätigkeit zu verbieten (Wiedereinführung des sog. Propagandaverbots). Auch die anderen Massnahmen stehen unter keiner richterlichen Kontrolle, der Willkür und dem Überwachungswahn werden somit Tür und Tor geöffnet.

Und all dies, obwohl in der Schweiz entgegen dem Gefasel von DAP (Inland-Geheimdienst), Sämi Schmid und seinen Generälen die Terrorgefahr etwa so gross ist wie die Gefahr an einer Klobürste zu ersticken. Die tatsächlichen Gefährdungen der inneren oder äusseren Sicherheit können, wie grundrechte.ch klarstellt, bereits heute mit anderen, rechtstaatlich festgelegten Mitteln angegangen werden.

Der Aufruf von grundrechte.ch kann und soll online unterschrieben werden.

Der Appell online: http://www.grundrechte.ch/2008/appell-bwis/appell-bwis.shtml

(*) Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), im Zusammenhang mit den Hooligan-Massnahmen auch als "Hooligan-Gesetz" bekannt geworden.

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In den Gehörgängen: Moloko - The Flipside
Zuletzt gelesen: NZZ
Zuletzt geglotzt: Kassensturz
Aktuelles Lieblingswort: Prahlhans [alle Lieblingswörter]

[Datenschutz] Fingerabdrücke zentral speichern

Mit der definitiven Einführung des biometrischen Passes werden zukünftig auch die Fingerabdrücke erfasst und zentral gespeichert. So hat der Nationalrat gestern entschieden. Die zentrale Speicherung wird vom Bundesrat mit der Fälschungssicherheit begründet. Interessant nur, dass - gemäss BaZ von heute - der Biometrie-Experte Andreas Pfitzmann dies für wenig glaubwürdig, ja eine Lüge, hält. In Deutschland sei eine zentrale Speicherung zu Recht als unzumutbar und verfassungswidrig abgelehnt worden.

In Deutschland wird den Regierungen und Parlamenten wenigstens vom Bundesverfassungsgericht von Zeit zu Zeit (und in letzter Zeit ziemlich regelmässig) auf die Finger geklopft, wenn der Datenschutz oder rechtsstaatliche Grundsätze wieder mal vernachlässigt worden sind.

In der Schweiz hingegen darf das Parlament fröhlich beschliessen, die Fingerabdrücke aller Schweizerinnen und Schweizer zentral zu speichern und ein Aufschrei bleibt weitgehend aus. Nur gerade SP und Grüne wehren sich. Wo bleibt die liberale Haltung der sich selbst liberal etikettierenden FDP? Wo die SVP, die sich sonst gegen jeden staatlichen Eingriff wehrt?

Wir sind wieder einen Schritt näher an den Überwachungsstaat gerückt ... wenn wir denn nicht schon mit einem Bein drin stehen.

(siehe auch Beitrag bei wision.ch)

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In den Gehörgängen: Kindergeflenn
Zuletzt gelesen: BaZ
Zuletzt geglotzt: nix
Aktuelles Lieblingswort: flachsen [alle Lieblingswörter]

[Datenschutz] Digitale Privatsphäre als Grundrecht

Heute hat das deutsche Bundesverfassungsrecht das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert (Pressemitteilung, Urteil) und weil die lustigen Herren und Damen in Karlsruhe neben einer episch langen Urteilsbegründung auch einen beinahe ebenso langen Namen kreiert haben, liest man in Presse und Blogs auch vom "Computer-Grundrecht" resp. von der "digitalen Privatsphäre". Anlass für die Schaffung des neuen Grundrechts war die Klage gegen die so genannte Online-Durchsuchung, genauer gegen die entsprechenden Bestimmungen im nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz.

Da das neue Grundrecht im Internet bereits ausgiebig bejubelt und erleichtert zur Kenntnis genommen worden ist und ich ausserdem - wie wohl die meisten, die den Entscheid kommentiert haben - das Urteil (noch) nicht gelesen habe, beschränke ich mich auf die Wiedergabe einer interessante Stelle aus dem Zeit-Artikel "Meine Festplatte" von Heinrich Wefing:
"Tatsächlich war das Landesverfassungsschutzgesetz derart schlampig gearbeitet, dass man den Eindruck gewinnen konnte, ein paar Düsseldorfer Juristen hätten es zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag geschrieben."
Wieso ist dem so? Purer Dilettantismus, wie er auch hierzulande bei der Gesetzgebung immer wieder vorkommt? Dreiste Zurschaustellung der Verachtung gegenüber Verfassungsgrundsätzen? Oder hat man's einfach drauf ankommen lassen und gehofft, dass - wie jetzt eingetreten - das Bundesverfassungsgericht dann schon durchgeben wird, wie und wann online überwacht werden darf?

Im letzten Fall hätten sich die verantwortlichen Herren aber einen Bärendienst erwiesen, sind doch vom Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für eine Online-Durchsuchung aufgestellt worden. Aber: Eine Online-Durchsuchung ist prinzipiell möglich.

Auf die weitere Entwicklung darf man nicht nur als Jurist gespannt sein:
  • Wie wird die deutsche Lehre und Praxis dieses neue Grundrecht einreihen und weiterentwickeln?
  • Was werden die Herren Schäuble und Konsorten ausbaldowern, um die hohen Hürden zu überwinden?
  • Wird das Grundrecht auch für die Schweiz übernommen werden?
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In den Gehörgängen: Lügner - Kukelikki
Zuletzt gelesen: 500beine - Zwangsräumung im Hause Rocketta
Zuletzt geglotzt: FCB - FC Thun (Danke, Benni, für die wertvollen Kommentare zu den Fussballschuhfarben)
Aktuelles Lieblingswort: seelenziepen [alle Lieblingswörter]

[Datenschutz] EDÖB segnet Rasterfahndung ab

Gemäss BaZ-Bericht unterstützt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hans-Peter Thür, ähnliche Aktionen wie die in Deutschland durchgeführte Überprüfung von Kreditkartenkonten. Bei der Aktion "Mikado" in Deutschland wurden im Rahmen einer Suche nach Personen, die Kinderpornografie über ein Online-Portal gekauft hatten, 22 Millionen Kreditkartenkonten überprüft worden.

Anscheinend haben dabei nicht die Behörden die Überprüfung durchgeführt, sondern die Kreditkartenfirmen selbst. Da sie dies zwar freiwillig, aber halt doch auf Veranlassung der Behörden, welche den Firmen die entsprechenden Kriterien durchgegeben haben, getan haben, und schliesslich und endlich die Daten auf den Bürotischen der Strafverfolger gelandet sind, ist dies meiner bescheidenen Meinung nach halt eben doch eine Rasterfahndung oder von mir aus eine Rasterfahndung im Auftrag (der deutsche Anwaltverein spricht von einem Outsourcing der Rasterfahndung).

Und unser eidgenössischer Datenschützer findet dies noch unterstützenswert! Zu seiner Verteidigung muss allerdings auch gesagt werden, dass auch Schleswig-Holsteins Datenschützer die Rasterfahndung rechtmässig findet - jedoch mit weit differenzierter Argumentation. Denn der EDÖB zaubert doch tatsächlich das kackvogelige Killerargument aus dem Hut, welches von Datenschutz-Gegner nur zu gern benutzt wird: "Wer nicht Verdacht auf sich gezogen habe, habe nichts zu befürchten" vermeldete er (immer noch gemäss BaZ). Ja, ja, genau, wer nichts zu verbergen hat, muss sich ja auch keine Sorgen um Videoüberwachung, Fichen etc. machen … schwachmatiger Blödsinn!

Angesichts der fröhlichen Unterstützung von Herrn Thür stellen sich für mich folgende, nachgerade quälende Fragen:
  • Ist für eine solche Untersuchung (egal ob "echte" oder ausgelagerte Rasterfahndung) hierzulande nicht eine eindeutige gesetzliche Regelung in den einschlägigen Strafprozessordnungen nötig? Resp. gibt es solche bereits (ich hege Zweifel)?
  • Ist eine solche Rasterfahndung verhältnismässig? (in Deutschland: 332 geständige Beschuldigte auf 22 Millionen durchsuchte Konten).
  • Müsste nicht vielmehr beim Kinderpornografie-Portal nach den Kreditkartendaten gesucht werden?
  • Ist die Unschuldsvermutung bald gar nichts mehr wert?
  • Wird mit solchen Aktionen nicht ein Weg eingeschlagen, welcher später für vielerlei andere Zwecke resp. für die Suche nach weniger gravierenden Delikten gern und immer öfter begangen werden wird?
  • Was heisst das für Supercard-, Cumulus- und ähnliche Kundenkonten?
  • Kommt bald die Polizei vorbei, wenn man innerhalb kurzer Zeit Tiefkühltruhe, Motorsäge und Plastiksäcke einkauft? Wird nun mein Kreditkartenkonto regelmässig nach irgendwelchen terroristisch, kinderpornografisch, mafiös etc. pp. erscheinenden Mustern durchsucht?
Zukunft, mir graut vor dir.

P.S. Auch Konrad Jeker von strafprozess … macht sich Gedanken.

Update vom 11.10.2007:
Udo Vetter vom Lawblog in Deutschland hat gegen die Überprüfung Klage erhoben (heise-Bericht). Die Klage findet sich auf seinem Blog.

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In den Gehörgängen: Gehämmer von gegenüber
Zuletzt gelesen: NZZ
Zuletzt geglotzt: nada
Aktuelles Lieblingswort: Pfüati!

[Datenschutz] R.i.F. Akte: Surveillance

Nachdem längere Zeit Funkstille geherrscht und ich schon das Schlimmste befürchtete hatte, wurde heute auf "Akte: Surveillance" bestätigt: "Akte: Surveillance" stellt seine Tätigkeit ein. Schade, schade, denn der - meiner Kenntnis nach - einzige reine Datenschutzblog der Schweiz war eine Bereicherung und zugleich eine wichtige Institution.

Es bleibt mir nur, dem Macher herzlich für seine Arbeit zu danken. Ruhe in Frieden, "Akte: Surveillance". Vielleicht wird ja in Zukunft wieder jemand einen Datenschutz-Blog auf die Beine stellen. In der Zwischenzeit sei zum Thema Datenschutz neben meiner bescheidenen Seite, die seit gestern - was'n Zufall - die Rubrik "Datenschutz" aufweist, auf den "strafprozess ..."-Blawg und auf den (momentan auch nicht allzu aktiven - ja: Kollegenschelte) "Polis"-Blog verwiesen.

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