[Datenschutz] Digitale Privatsphäre als Grundrecht
Heute hat das deutsche Bundesverfassungsrecht das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert (Pressemitteilung, Urteil) und weil die lustigen Herren und Damen in Karlsruhe neben einer episch langen Urteilsbegründung auch einen beinahe ebenso langen Namen kreiert haben, liest man in Presse und Blogs auch vom "Computer-Grundrecht" resp. von der "digitalen Privatsphäre". Anlass für die Schaffung des neuen Grundrechts war die Klage gegen die so genannte Online-Durchsuchung, genauer gegen die entsprechenden Bestimmungen im nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz.
Da das neue Grundrecht im Internet bereits ausgiebig bejubelt und erleichtert zur Kenntnis genommen worden ist und ich ausserdem - wie wohl die meisten, die den Entscheid kommentiert haben - das Urteil (noch) nicht gelesen habe, beschränke ich mich auf die Wiedergabe einer interessante Stelle aus dem Zeit-Artikel "Meine Festplatte" von Heinrich Wefing:
Im letzten Fall hätten sich die verantwortlichen Herren aber einen Bärendienst erwiesen, sind doch vom Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für eine Online-Durchsuchung aufgestellt worden. Aber: Eine Online-Durchsuchung ist prinzipiell möglich.
Auf die weitere Entwicklung darf man nicht nur als Jurist gespannt sein:
In den Gehörgängen: Lügner - Kukelikki
Zuletzt gelesen: 500beine - Zwangsräumung im Hause Rocketta
Zuletzt geglotzt: FCB - FC Thun (Danke, Benni, für die wertvollen Kommentare zu den Fussballschuhfarben)
Aktuelles Lieblingswort: seelenziepen [alle Lieblingswörter]
Da das neue Grundrecht im Internet bereits ausgiebig bejubelt und erleichtert zur Kenntnis genommen worden ist und ich ausserdem - wie wohl die meisten, die den Entscheid kommentiert haben - das Urteil (noch) nicht gelesen habe, beschränke ich mich auf die Wiedergabe einer interessante Stelle aus dem Zeit-Artikel "Meine Festplatte" von Heinrich Wefing:
"Tatsächlich war das Landesverfassungsschutzgesetz derart schlampig gearbeitet, dass man den Eindruck gewinnen konnte, ein paar Düsseldorfer Juristen hätten es zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag geschrieben."Wieso ist dem so? Purer Dilettantismus, wie er auch hierzulande bei der Gesetzgebung immer wieder vorkommt? Dreiste Zurschaustellung der Verachtung gegenüber Verfassungsgrundsätzen? Oder hat man's einfach drauf ankommen lassen und gehofft, dass - wie jetzt eingetreten - das Bundesverfassungsgericht dann schon durchgeben wird, wie und wann online überwacht werden darf?
Im letzten Fall hätten sich die verantwortlichen Herren aber einen Bärendienst erwiesen, sind doch vom Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für eine Online-Durchsuchung aufgestellt worden. Aber: Eine Online-Durchsuchung ist prinzipiell möglich.
Auf die weitere Entwicklung darf man nicht nur als Jurist gespannt sein:
- Wie wird die deutsche Lehre und Praxis dieses neue Grundrecht einreihen und weiterentwickeln?
- Was werden die Herren Schäuble und Konsorten ausbaldowern, um die hohen Hürden zu überwinden?
- Wird das Grundrecht auch für die Schweiz übernommen werden?
In den Gehörgängen: Lügner - Kukelikki
Zuletzt gelesen: 500beine - Zwangsräumung im Hause Rocketta
Zuletzt geglotzt: FCB - FC Thun (Danke, Benni, für die wertvollen Kommentare zu den Fussballschuhfarben)
Aktuelles Lieblingswort: seelenziepen [alle Lieblingswörter]
gebsn - Donnerstag, 28. Februar 2008, 07:21
Trackback URL:
https://gebsn.twoday.net/stories/4741508/modTrackback