[Politik] EU-Verfassung auf dem Schleichweg eingeführt

Wie schon im März von German Foreign Policy vorausgesagt (und hier wiedergegeben) ist die EU-Verfassung auf dem Schleichweg eingeführt worden und soll in Zukunft "Vertrag von Lissabon" genannt werden. In den Medien hierzulande wird dies bis anhin mehrheitlich als "Weg aus der Sackgasse" bejubelt, kritisches Nachfragen Fehlanzeige.

Und so einfach geht's: Dieselben Regelungen in zwei sich harmlos anhörende "Verträge" ("Vertrag über die Arbeitsweise der Union" und "Vertrag über die Europäische Union") aufteilen, ein bisschen Zeit vergehen lassen und schon kann man die gewünschten Inhalte, ohne die lästig widerspenstige Bevölkerung zu befragen, durchwinken. Dass dabei auch die Verbindlichkeit der EU-Grundrechtscharta eingeschränkt wurde, dürfte nicht mehr erstaunen. Immerhin soll es aber ein Einspruchsrecht der nationalen Parlamente geben.

Mehr dazu bei jw oder beim Fachblatt Ihres Vertrauens.

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Christian (Gast) - 19. Okt, 13:49

Keine Sorge, das Ding ist materiell genauso wenig Verfassung wie es das seinerzeit als Verfassung titulierte Vertragswerk gewesen ist. Die Kompetenzkompetenz bleibt unverändert bei den Mitgliedstaaten.

gebsn - 19. Okt, 14:00

Darüber kann man sich streiten

Ich selbst kenne das Werk zu wenig im Detail, um abschliessend beurteilen zu können, wieviele der Bestimmungen wirklich Verfassungsrang haben. Aber wenn ich mich recht erinnern mag an das damals vor den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland Geschriebene, dann war doch Einiges darunter, dass hierzulande in der Verfassung stehen müsste (aussen-/verteidigungspolitische Verpflichtungen der Länder, Prinzip des weitgehend freien Binnenmarktes etc.).

Tatsache ist, dass der Vertrag auch weitgehende Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen EU-Staaten hat. Deshalb sehe ich nicht ein, wieso nun plötzlich in Holland und Frankreich keine Volksabstimmungen mehr nötig sein sollen. Solche einscheidende Vertragswerke gehören meiner Meinung vors Volk.
Christian (Gast) - 19. Okt, 14:56

Streiten kann man sich ja grundsätzlich über (fast) alles, aber Deine Argumente sind m.E. nicht gut genug. Du argumentierst nämlich ausschliesslich aus Schweizerischer Perspektive. Unsere halbdirekte Demokratie unterscheidet sich ganz wesentlich von den repräsentativen Systemen und Verfassungen anderer Länder, weshalb es völlig irrelevant ist, ob irgendwelche Themen aus CH Sicht vor's Volk gehörten oder nicht. Es sei denn, natürlich, dass es um den Beitritt gehen würde ...

In Tat und Wahrheit geht es bei der Entscheidung "Volksabstimmung Ja/Nein" um eine jeweils rein innenpolitisch motivierte Auseinandersetzung, bei der sich die Euroskeptiker in den Mitgliedstaaten ihren Einsatz für "das Volk" politisch vergolden lassen wollen. Zu beobachten schon jetzt z.B. in Westminster: Die britischen Konservativen sind nun wirklich nicht bekannt als Verfechter direktdemokratischer Volksrechte. Trotzdem greifen sie nun - pragmatisch - den Entscheid der Labour-Regierung, auf die angekündigte Abstimmung zu verzichten, frontal an. Mit einem Einsatz für die Volksrechte darf man das aber keinesfalls verwechseln!

gebsn - 19. Okt, 15:06

Gebe dir recht

Natürlich kann man die Schweizer Verhältnisse nicht tel quel auf andere Staaten ummünzen. Aber zumindest muss es in Holland und Frankreich verfassungs- resp. abstimmungsrelevant gewesen sein und ist es jetzt offenbar plötzlich nicht mehr.

Dass Parteien plötzlich hehre Prinzipien entdecken, die ihnen bis anhin nicht wichtig waren, ist ja nichts Neues (Bsp. die grüne Welle bei der CVP hier und den Konservativen in England). Das entwertet diese aber nicht.

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