Keine Sorge, das Ding ist materiell genauso wenig Verfassung wie es das seinerzeit als Verfassung titulierte Vertragswerk gewesen ist. Die Kompetenzkompetenz bleibt unverändert bei den Mitgliedstaaten.
Ich selbst kenne das Werk zu wenig im Detail, um abschliessend beurteilen zu können, wieviele der Bestimmungen wirklich Verfassungsrang haben. Aber wenn ich mich recht erinnern mag an das damals vor den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland Geschriebene, dann war doch Einiges darunter, dass hierzulande in der Verfassung stehen müsste (aussen-/verteidigungspolitische Verpflichtungen der Länder, Prinzip des weitgehend freien Binnenmarktes etc.).
Tatsache ist, dass der Vertrag auch weitgehende Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen EU-Staaten hat. Deshalb sehe ich nicht ein, wieso nun plötzlich in Holland und Frankreich keine Volksabstimmungen mehr nötig sein sollen. Solche einscheidende Vertragswerke gehören meiner Meinung vors Volk.
Darüber kann man sich streiten
Tatsache ist, dass der Vertrag auch weitgehende Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen EU-Staaten hat. Deshalb sehe ich nicht ein, wieso nun plötzlich in Holland und Frankreich keine Volksabstimmungen mehr nötig sein sollen. Solche einscheidende Vertragswerke gehören meiner Meinung vors Volk.