Politik

[Politik] Überwachung - Datenschutz 40:0

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) kriegt 0 (Null) neue Stellen, obwohl er deren 10 für seine (neuen) Aufgaben benötigt. Gleichzeitig soll im Rahmen der Revision des Staatsschutzgesetz (BWIS II) der Überwachungsapparat um weitere 40 Stellen verstärkt werden.

Deutlich ist hier die Prioritätensetzung zu sehen. Und als Rechtfertigung dient - ich mag's kaum mehr hören - die ach so dräuende Terrorgefahr. Den einzigen Terror den ich hier in der Schweiz momentan erlebe: Terror-WM-Hupkolonnen, Terror-Affenhitze, Terror-Morgenmuffeligkeit.

Den Vorwurf dem man dem EDSB jedoch machen muss: Weil er der Ansicht ist, dass ein Ausbau seiner Stelle sowieso aussichtslos ist, verzichtet er darauf, mehr Stellen zu beantragen. Ja, was ist denn das für eine Einstellung?! Kämpfen, Hampe, kämpfen!

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[Politik] Irak, der perfekte Gegner

"Der Irak war der »perfekte Gegner« der USA, solange es darum ging, eine durch Sanktionen, starre Kommandostrukturen und Realitätsverweigerung ihrer Führungsspitze geschwächte Armee zu besiegen, nun ist es ihr Alptraum."

Die Schlussfolgerung des der höchst interesanten Analyse von Tomasz Konicz in der "junge welt", die auf der Studie "Iraq Perspective Project" (PDF, 230 S., 7'719 kB) des U.S. Joint Forces Command basiert. Der Artikel zeigt auf, dass die USA ihren schnellen Sieg während der Invasion des Irak im März 2003 vor allem Saddam Husseins geschlossenem Wahnsystem zu verdanken haben.

Artikel lesen.

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[Politik] Hooligangesetz ist verfassungswidrig

Das Hooligangesetz ist verfassungswidrig. Dies erläurterte Prof. Markus Schefer von der Uni Basel anlässlich einer Tagung der "Schweizerischen Datenschutzbeauftragten" (auf deren Homepage findet sich neben der Medienmitteilung zur Tagung (PDF) auch interessanterweise die Stellungnahme zur VWIS (PDF), der ausführenden Verordnung zum Hooligan-Gesetz) und weist darauf hin, dass damit ein "gefährliches Präjudiz für Verfassungsverletzungen verschiedenster Art" entstehe.

Heute wird dazu in der NZZ berichtet und ein Interview mit dem Zürcher Datenschutzbeauftragten, Bruno Baeriswyl, zum "Hooligan-Gesetz" geführt. Schön, dass sich die NZZ als liberales Blatt endlich auch kritisch zu diesem unsäglichen und verfassungswidrigen Gesetz vernehmen lässt.

Und deshalb jetzt - von rechts bis links - ab auf die Referendumsseite, Unterschriftenbogen runterladen (PDF), unterschreiben und einsenden, damit wir dieses Gesetz an der Urne hoffentlich "bodigen" können. Es eilt!

Und wer noch immer nicht überzeugt ist: Hier gibt's noch mehr Gründe, warum dringendst das Referendum gegen das "Hooligan-Gesetz" zustande kommen muss.

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[Politik] Hooligangesetz: BastA! unterstützt Referendum weiterhin - aus guten Gründen

Heute mal ganz "Copy-Paste"-Journalist, führe ich nachfolgend die Medienmitteilung der BastA! an:
Die sogenannten "Hooligan-Gesetze" taugen nicht, um Ausschreitungen, wie wir sie letzten Samstag erlebt haben, zu verhindern.

BastA! ist entsetzt über die wüsten Ausschreitungen nach dem Fussballspiel FCB gegen FCZ vom vergangenen Samstag. Wir werden alle Massnahmen unterstützen, die geeignet sind, derart beschämende Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Der Hooliganismus ist ein gesellschaftliches Phänomen und sollte auch in einem gesellschaftlichen Rahmen wahrgenommen, analysiert und angegangen werden.

Wenn jetzt aber Politiker aller Couleur - allen voran Bundesrat Samuel Schmid - die Gunst der Stunde nützen, um das hohe Lied der sogenannten "Hooligan-Gesetze" zu singen und die Gegnerinnen und Gegner dieser Gesetze der gesellschaftlichen Verantwortungslosigkeit zu bezichtigen, so ist das in erster Linie populistische Stimmungsmache. Wer der Bevölkerung weismachen will, mit den erwähnten Gesetzen wären Szenen, wie wir sie am letzten Samstag erlebt haben, nicht möglich, betreibt Augenwischerei. Das bestätigt auch Coelestin Frei, Einsatzchef Stadion der Basler Kantonspolizei, der warnt, das Hooligan-Gesetz bringe "zur Verhinderung von Chaotentum wenig bis gar nichts". (Der Bund vom 16.05.06, S. 7) Wir erinnern daran, dass ein grosser Teil der gewaltbereiten Fans dem FCB und den Polizeibehörden namentlich bekannt ist. Wir erinnern weiter daran, dass Stadionverbote bereits jetzt - ohne Gesetzesänderung - ausgesprochen werden können und auch ausgesprochen werden. Es kommt aber darauf an, solche Stadionverbote auch durchzusetzen, was nur mit rigideren Eingangskontrollen möglich wäre. Doch dagegen sträubten sich bis anhin sowohl der FCB wie die Stadionbetreiberin Basel United. Man will ja "die besten Fans der Welt", wie FCB-Trainer Gross zu sagen pflegt, nicht verärgern.

BastA! ist nach wie vor überzeugt, dass die Hooligans nur als Vorwand dienen, um uns Gesetze schmackhaft zu machen, die einer Demokratie unwürdig sind und dem autoritären Schnüffelstaat den Weg bereiten. Oder waren die 427 FCB-Fans, die im Dezember 04 in Altstetten verhaftet und erkennungsdienstlich behandelt worden sind, etwa doch alle Hooligans? In der Hooligan-Datenbank gelandet wären sie auf jeden Fall, wenn es die damals schon gegeben hätte. Wir sind weit davon entfernt, den Hooliganismus zu verharmlosen und herunterzuspielen. Doch es geht nicht an wegen ein paar Hundert gewaltbereiter Fans rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung ausser Kraft zu setzen und präventiven Polizeigewahrsam, Rayonverbote etc. gesetzlich zu verankern. Dass einige der vorgesehenen Massnahmen bis Ende 2009 befristet sind, ist ein schwacher Trost. Denn wenn der Staatsschutz einmal neue Kompetenzen bekommen hat, ist es erfahrungsgemäss äusserst schwer, diese wieder zu beschneiden. Die nächste Verschärfung des Bundesgesetzes über Massnahmen zu Wahrung der inneren Sicherheit ist denn auch bereits in Vorbereitung, und die wird dann nicht befristet sein.

Wir unterstützen das Referendum gegen das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit weiterhin. Dieses Gesetz ist rechtsstaatlich inakzeptabel und es ist das falsche Instrument zur Bekämpfung des Hooliganismus.
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[Politik] NZZ: Aschgeigoides Gedöns pro Hooligangesetz

"Die Krawallereignisse nach dem meisterschaftsentscheidenden Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom vergangenen Samstag haben beim Komitee, das zurzeit Unterschriften gegen die Hooliganismus-Strafbestimmungen im Bundesgesetz über die innere Sicherheit sammelt, auch nach einem Tag Bedenkzeit keinerlei Reaktion in Richtung Überdenken der eigenen Position ausgelöst."
So tönt's heute reflektionsarm aus den NZZ-Redaktionsstuben. Als ob die üblen Ausschreitungen etwas an den Kritikpunkten am "Hooligangesetz" ändern würden. Als da wären: Verfassungswidrigkeit, Unschuldsvermutung, Sippenhaft für Fanclubs etc. pp. Mehr dazu in meinem Beitrag vom 13. April 2006 und natürlich auf der Seite des Referendumkomitees.

Dass die hoffentlich zahlreichen Unterzeichnenden und noch zahlreicheren weiteren Gegner der Vorlage aus diesen Gründen an der Urne ihr Votum gegen das "Hooligan"- resp. "Hulligan"-Gesetz abgeben werden, und nicht etwa, weil sie für Hooliganismus, Krawallieren und Bambule einstehen, könnte ohne grösseren Denkaufwand einleuchten. Aber bei der NZZ will man diesen Aufwand augenscheinlich nicht betreiben und schreibt zum herbeigesehnten, negativen Ausgang der Abstimmung:
"Darüber hinaus spricht einiges für die Annahme, dass zum Hooliganismus neigende Matchbesucher unter den üblicherweise an eidgenössischen Volksabstimmungen Teilnehmenden jedenfalls nicht überproportional stark vertreten sind."
Eine Schande, solch denkfaules Pro-Hooligangesetz-Geschreibsel. Insbesondere wenn man bedenkt, dass sogar der Blick gestern erkannt hat, dass bei diesem Heimspiel die eigenen Pappenheimer ja bekannt waren (ein verbesserter Datenaustausch hätte also nix genützt), dass eben dieser Blick das Gesetz auch kritisch unter die Lupe genommen hat und nicht zuletzt gefordert hat, dass nicht nur repressive, sondern auch präventive Massnahmen (zwingende Unterstütztung von Fan-Projekten gegen Gewalt und Rassismus für Meisterschafts-Zulassung) ergriffen werden.

Und solcherlei bei unserem vermeintlichen Schweizerischen Vorzeigeblatt, das sich bekanntlich gerne die freiheitlichen Werte auf die Fahne schreibt. NZZ: Ab ins Schämmereckli!

P.S. Dorthin dürfen sich auch gleich die SPler, Grünen und anderen vermeintlichen Linken dazugesellen, die nun auch für das Gesetz Partei ergreifen. Wieso? Der Herr Voxmacchiato sagt's auf infamy.

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In den Gehörgängen: Zischtigsclub-Gelaber
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Zuletzt geglotzt: Zischtigsclub
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[Politik] Sozialistische Dampfkacke

Über den Eintrag "Bullshit des Tages" beim - ich sach mal - neoliberalen und USA-philen Weblog "West Watch" bin ich auf den interessanten Grundsatz-Artikel "Für eine antikapitalistische Linke" von Sarah Wagenknecht (Kommunistische Plattform der Linkspartei.PDS) gestossen.

Im Gegensatz zu "CptEggmann" vom obgenannten Blog halte ich den Artikel weder für den "Bullshit des Tages" noch für einen "dampfenden Haufen Kacke" sondern für eine durchaus gelungene Analyse der momentanen Verhältnisse, der Ausgangslage der Parteien PDS und WASG sowie der Perspektiven für die daraus entstehende "Linkspartei.PDS".

Dass die Herren von "West Watch" sich dabei den aus dieser Analyse folgenden Forderungen (zB. Millionärssteuer, gesetzliche Vollversicherung, Verzicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr etc.) und politischen Schlussfolgerungen nicht unbedingt anschliessen möchten, ist angesichts ihrer politischer Ausrichtung durchaus nachvollziehbar. Und sogar bei mir als altem Sozi haben sich angesichts gewisser Forderungen die Augenbrauen gehoben. Aber lesenswert ist der Artikel mit seinen Vorschlägen für ein Programm für eine linke Partei auf jeden Fall - auch für SchweizerInnen.

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In den Gehörgängen: The Streets - The hardest way to make an easy living
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Zuletzt geglotzt: Bekanntmachung!
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[Politik] BastA! unterstützt Referendum gegen Hooligangesetz

Die Basler Partei "BastA!" hat beschlossen, das Referendum gegen das so genannte Hooligangesetz (mehr dazu in meinem früheren Beitrag) zu unterstützen. Mögen viele Parteien ihrem leuchtenden Vorbild folgen. Die Referendumsbögen gibt's übrigens auf der Homepage des Referendumskomitees. Hier die komplette Medienmitteilung von "BastA!":
BastA! hat an der gestrigen Koordinationssitzung beschlossen, das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu unterstützen.

Die sogenannten "Hooligan-Gesetze" sind von den eidgenössischen Räten gegen den Widerstand der links-grünen Kräfte beschlossen worden und sind - wie selbst Bundesrat Blocher zugibt - verfassungswidrig. Daran ändert auch die Befristung der kritischen Paragraphen (nicht aber des ganzen Gesetzes) bis Ende 2009 nichts. Das Gesetz ermöglicht u.a. die Einrichtung einer Datenbank, in der Personen auf den blossen Verdacht hin, zum Umkreis der sogenannten Hooligans zu gehören, gespeichert werden können. Bereits Kinder ab 12 Jahren könnten erfasst werden. Ausserdem sieht das Gesetz den Erlass von Rayonverboten und die präventive Verhaftung ganzer Fangruppen vor. Kurz: Die Unschuldsvermutung - ein wesentlicher Stützpfeiler eines jeden Rechtsstaates - würde ausser Kraft gesetzt. Der behördlichen Willkür würden damit Tür und Tor geöffnet.

Wir erinnern daran, dass bereits unter den heute geltenden gesetzlichen Regelungen die behördlichen Kompetenzen sehr weit, unseres Erachtens teilweise zu weit gehen, wie beispielsweise die Einkesselung und erkennungsdienstliche Behandlung von 427 FCB-Fans im Dezember 04 gezeigt hat. Obwohl nur gegen drei Betroffene wegen geringfügiger Delikte Strafanzeige erhoben wurde, werden die Daten dieser Fans nach wie vor aufbewahrt. Es bedurfte einer kollektiven Einsprache von 217 Fans, um wenigstens den Zugriff auf die Daten einzuschränken. Zudem sind bereits mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Stadionverbote nachweislich ungerechtfertigt ausgesprochen worden sind. Wir befürchten, dass derartige Willkürakte sich mit den neuen Gesetzen noch häufen werden.

Die Hooligans - eine verschwindend kleine, aber unangenehm aktive Gruppe innerhalb der Fanszene - sind den Behörden grossenteils namentlich bekannt. Die bestehenden Gesetze genügen völlig, um Straftaten, die Personen aus diesen Kreisen begehen, zu ahnden. Langfristig ist dem Phänomen ohnehin kaum mit juristischen Mitteln, sondern nur mit verstärkter Präventionsarbeit und einem Ausbau der Fanprojekte beizukommen.

Wir lassen uns daher vom Namen "Hooligan-Gesetze" nicht täuschen. Gemeint sind nicht nur Hooligans, sondern zum Beispiel auch den Behörden nicht genehme Demonstrantinnen und Demonstranten. Die Hooligans sind der willkommene Anlass, uns restriktive Gesetze schmackhaft zu machen, die dann sukzessive auf die gesamte Gesellschaft ausgedehnt werden sollen. Blocher hat ja bereits angekündigt, dass die Gesetze in abgewandelter Form auch über die Euro 08 hinaus in Kraft bleiben werden.

Aus all diesen Gründen hat BastA! beschlossen, das Referendum, das von verschiedenen Fangruppen ergriffen worden ist, zu unterstützen.

[Politik] Hooligangesetz: Referendumsbögen

Die hier schon erwähnte Initiative der Basler FCB-Fans, mit anderen Fans und hoffentlich auch mit Parteienunterstützung das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen) alias BWIS alias Hooligangesetz zu ergreifen, hat nicht nur in der Bloglandschaft sondern auch erfreulicherweise in den "richtigen" Medien Eingang gefunden.

Jetzt heisst's aber auch handeln, nämlichstens: Referendumsbögen runterladen und von möglichst vielen Leuten unterschreiben lassen (Freunde, Geschwister, Eltern, Arbeitskollegen etc. pp.). Zur Gültigkeit: leserlich ausfüllen, und zwar nur Schweizer BürgerInnen ab 18 Lenzen. Und für jede Wohngemeinde separaten Bogen verwenden.

Den Referendumsbogen (PDF-Datei) gibt's unter http://www.referendum-bwis.ch/UnterschriftenbogenBIWIS.pdf.

Mehr Informationen auf der Homepage des Referendumskomitees.

Eine knappe Auflistung der Argumente gegen die BWIS-Änderung gibt's in meinem früheren Beitrag.

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In den Gehörgängen: DJ Earworm - Scissor Sisters Vs. Beatles Vs. Georg Michael Vs. Aretha Franklin - No One Takes Your Freedom
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[Politik] FCB-Fangruppe will Referendum gegen Hooligangesetz ergreifen

Laut WOZ will eine Gruppe aus dem Dachverband der Muttenzerkurve des FCB das Referendum gegen das Hooligangesetz, genauer: die Botschaft vom 17. August 2005 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen), ergreifen.

Prima! Von den Parteien war in dieser Hinsicht nämlich noch nix geplant. Ich zücke schon mal eiligst und eifrigst den "Kuli" und warte sehnsüchtig auf den Referendumsbogen, denn für ein Referendum gibt es gute Gründe:
  • Als Hooligan gilt nicht nur der (von einem Gericht) verurteilte Straftäter, sondern auch wer von Polizeibeamten oder gar vom Stadionssicherheitsdienst (!) beschuldigt wird (man denke an die in Altstetten verhafteten FCB-Fans: 427 beschuldigt, nicht mal ein halbes Dutzend verurteilt)
  • Ade, Unschuldsvermutung! Denn der Beschuldigte muss seine Unschuld nachweisen
  • Rayonverbot, Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen bereits für 12(!)-Jährige
  • Präventiver Polizeigewahrsam für 15-Jährige
  • Verfassungswidrigkeit
  • Drastische Einschränkung der Grundrechte Aller wegen 200 (Polizeischätzung) Hooligans
  • Entgegen den Versprechungen im Nationalrat keine Befristung des Gesetzes
Bis am 13. Juli gilt es, 50'000 Unterschriften zu sammeln. Es ist schwer zu hoffen, dass Parteien und weitere Gruppierungen hier unterstützend mitwirken.

Nachtrag: Weitere Informationen gibt’s auch noch hier:

http://www.indymedia.ch/de/2006/04/40136.shtml
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t=14468

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[Politik] Bundeswehr bricht Völkerrecht

In Afghanistan werden deutsche Sanitätssoldaten zur Sicherung der Feldlager der multinationalen Truppen eingesetzt. Dies ist (u.a. zum Schutz des besonderen Statuses der Sanitätssoldaten selbst) nach Kriegsvölkerrecht verboten. Mit hanebüchnen Interpretationen und Anpassung der Bundeswehr-Dienstvorschriften versucht die Bundeswehr diese Einsätze zu kaschieren resp. zu legitimieren.

Aus "Die Sanitäter und das Maschinengewehr" von Jürgen Rose in "Freitag".

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