Das Jusstudium, als wir noch regelmässig "StaBes" etc. gewälzt haben, ist so lange eigentlich gar nicht her. Ich hatte in Erinnerung, dass am Bundesgericht auch eine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit der gesetzlichen Grundlagen einer Verfügung möglich sei (auch wenn das Bundesgericht gegen verfassungswidrige Gesetze an und für sich nix unternehmen kann). Aber dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer halten.
Oje, oje