Es gibt noch eine dritte Alternative. Dem Nachrichtendienst sind die Hände gebunden, dass heisst in der Schweiz existiert kein echter Geheimdienst im eigentlichen Sinne. Aktive Nachrichtenbeschaffung ist nicht zulässig. Der Schweizer Nachrichtendienst kann lediglich auf Quellen wie Medien, Internet und diplomatische Kontakte (allenfalls auf bereits selektierte Informationen anderer Nachrichtendienste) zurückgreifen. Diese starke Einschränkung des Nachrichtendienstes hat aber auch seine Vorteile, wildes geschnüffel, allenfalls noch gegen die eigenen Bürger wird so praktisch verhindert. Die Schattenseite aber ist, dass unser Nachrichtendienst kaum handlungsfähig ist.
Der DAP kann sehr wohl aktive Nachrichtenbeschaffung vornehmen, unter anderem über die Kantone (siehe Art. 12 ff. BWIS). Ausserdem kann ich mir sehr schlecht vorstellen, dass der DAP nicht auch Informationen mit ausländischen Geheimdiensten austauscht. Aber vielleicht bist du ja besser informiert.
Woher hast du denn dieses?