Leider liegt die Folterdiskussion auch in juristischen Fachkreisen auch in Europa gar nicht so fern: Ich kann mich sehr gut an eine Vorlesung erinnern, an der die Folterdiskussion kurz nach dem Mord an Jakob von Metzler (vgl. u.a. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2005/2270/ ) diskutiert wurde. Darf man, um ein unmittelbar bedrohtes Leben zu retten, foltern? Falls ja, wie weit? Wenn nicht, hat das eine Auswirkung auf den Status des Lebens, das es heute geniesst, speziell dann, wenn man die Ansicht vertritt, dass das Leben den höchsten Schutz verdiene?
Gerade der Fall von Metzler macht es nicht einfach, denn die zuletzt gestellte Frage zeigt klar auf, in welche Richtung es allenfalls gehen könnte: zur Abwertung des Lebens.
Ich möchte mich kurz fassen: ich bin gegen Folter, und gerade das Beispiel von Metzler hat auch die Grenzen von Folter geziegt. Denn zu diesem Zeitpunkt, als der Polizeichef die Folter androhte, war Jakob (leider) bereits tot. Es hätte also allenfalls eine weitere Verletzung eines Menschenrechts (Leben des Jakobs und Unversehrtheit des Lebens des Angeklagten) gegeben, die aber im Vorneherein nichts genutzt hätte. Die Folter hat da also potentiell nur eine sehr geringe "Erfolgsquote", wenn ich das mal so sagen darf. Die ist aber so gering, dass sie tatsächlich wohl kaum je in einem Verhältnis stehen könnte, um mal den Rechtsstaat sozusagen kurzfristig zu gefährden. Und dieser sollte lieber gar nie gefährdet werden, denn auch Hitler wollte den §48 der Weimarer Republik nur kurzfristig nutzen...
...kurzfristig sollte aber unser Roger wieder sein Hirn einschalten!
Danke für den ...
Leider liegt die Folterdiskussion auch in juristischen Fachkreisen auch in Europa gar nicht so fern: Ich kann mich sehr gut an eine Vorlesung erinnern, an der die Folterdiskussion kurz nach dem Mord an Jakob von Metzler (vgl. u.a. http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2005/2270/ ) diskutiert wurde. Darf man, um ein unmittelbar bedrohtes Leben zu retten, foltern? Falls ja, wie weit? Wenn nicht, hat das eine Auswirkung auf den Status des Lebens, das es heute geniesst, speziell dann, wenn man die Ansicht vertritt, dass das Leben den höchsten Schutz verdiene?
Gerade der Fall von Metzler macht es nicht einfach, denn die zuletzt gestellte Frage zeigt klar auf, in welche Richtung es allenfalls gehen könnte: zur Abwertung des Lebens.
Ich möchte mich kurz fassen: ich bin gegen Folter, und gerade das Beispiel von Metzler hat auch die Grenzen von Folter geziegt. Denn zu diesem Zeitpunkt, als der Polizeichef die Folter androhte, war Jakob (leider) bereits tot. Es hätte also allenfalls eine weitere Verletzung eines Menschenrechts (Leben des Jakobs und Unversehrtheit des Lebens des Angeklagten) gegeben, die aber im Vorneherein nichts genutzt hätte. Die Folter hat da also potentiell nur eine sehr geringe "Erfolgsquote", wenn ich das mal so sagen darf. Die ist aber so gering, dass sie tatsächlich wohl kaum je in einem Verhältnis stehen könnte, um mal den Rechtsstaat sozusagen kurzfristig zu gefährden. Und dieser sollte lieber gar nie gefährdet werden, denn auch Hitler wollte den §48 der Weimarer Republik nur kurzfristig nutzen...
...kurzfristig sollte aber unser Roger wieder sein Hirn einschalten!