[Politik] Den Grad der Überfremdung berücksichtigen?
Als ich heute während der Arbeit das ANAG, wie wir Juristen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer cool und kompetent abkürzen, durchstöberte, da mochte ich meinen Augen nicht trauen. Was heisst es da in Art. 16? Das:
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"Die Bewilligungsbehörden haben bei ihren Entscheidungen die geistigen und wirtschaftlichen Interessen sowie den Grad der Überfremdung des Landes zu berücksichtigen.""Den Grad der Überfremdung der Landes zu berücksichtigen"? Wer in Gottes Namen hat denn diese Formulierung zu verantworten? Etwa gar le GröFaZ himself?
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gebsn - Mittwoch, 2. November 2005, 14:29
Etwa: Kein Ausreisebewilligung für Hirschhorn....hm...........ich komm beim besten Willen nicht dahinter.
In der Tat eine gute Frage