[Tipps] Die astreine Komödie "Dex, der Frauenheld" heute auf SF2

"I'm so sick of this shit on TV", singe ich oft und gerne mit "Fisherspooner". Doch wenn man das TV-Programm genau studiert, findet man immer wieder Perlen im trüben und miefenden Sumpf der TV-Niederungen. So auch heute Abend.

Denn um 22.45 läuft auf SF2 eine der besten Beziehungskomödien überhaupt (behaupte ich mal keck): "Dex, der Frauenheld" resp. "The Tao of Steve". Eine gute Filmkritik zu "Dex, der Frauenheld", der übrigens einer der Publikumserfolge am Sundance Festival 2000 war, gibt's bei SF2 selbst, deshalb spare ich mir nähere Ausführungen.

Ich sage nur: Blendende Dialoge, sympathische Figuren, ein Film zum Lachen und Liebhaben. Glaubt ihr nicht? Selbst überzeugen, es lohnt sich.

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In den Gehörgängen: Gorillaz - Dare (Soulwax Remix)
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[Politik] Mythos Staatsschulden - Wie schlecht geht's Deutschland wirklich?

Hier ein paar Auszüge aus dem ausgezeichneten junge welt"-Artikel "Mythos Staatsschulden", in welchem - als Gegenpol zu den "quasi im Stundentakt" verlautbarten Meldungen zur katastrophalen wirtschaftlichen Situation Deutschlands - ein paar Fakten auf den Tisch geknallt werden, die man in den so genannten Mainstream-Medien selten bis gar nicht zu lesen bekommt:
... Dabei würde so manch Firmenchef angesichts der Bilanz der Deutschland AG und ihrer ökonomischen Perspektiven in lauten Jubel ausbrechen. Deutschland ist weltweit einer der größten Gläubigerstaaten, allein im laufenden Jahr werden die Forderungen gegenüber ausländischen Schuldnern um 120 Milliarden Euro wachsen, wobei es sich bei diesen größtenteils nicht um ausgeblutete Entwicklungsländer, sondern solvente Volkswirtschaften wie Rußland handelt. ...
... Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte beträgt 1300 Milliarden Euro. Das entspricht knapp zwei Dritteln des jährlichen Bruttoinlandsproduktes und etwa 250 Prozent der jährlichen staatlichen Einnahmen. Bei fast jedem Häuslebauer sieht die Relation wesentlich schlechter aus, und dennoch käme niemand auf die Idee, ihn als überschuldet zu bezeichnen. ...
... Künftige Generationen sollten also nicht vor imaginären Schuldenbergen zittern, sondern den Schampus kaltstellen, da sie zwar ein paar – volkswirtschaftlich marginale – Schulden erben werden, aber auch wesentlich höhere Werte und Forderungen. ...
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In den Gehörgängen: Justin "Trousersnake" Timberlake - Like I Love You
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[Allerlei] Entscheid der Eidgenössischen Datenschutzkommission zu Spam

Möglicherweise ist der Entscheid (VPB 69.106) der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) vom 15. April 2005 in Sachen Spam / Martin Fürst der Internet- resp. Bloggemeinde ja schon bekannt, ich aber bin erst vor kurzem darüber gestolpert.

Vorgeschichte des Entscheids:

Nach mehreren Beschwerden an seine Stelle hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) an die Adresse von Martin Fürst (bzw. dessen Firma) eine Empfehlung erlassen. Da sich Martin Fürst mit dieser nicht einverstanden erklärte, wurde die Empfehlung an die EDSK weitergezogen.

Die EDSK hat in ihrem Entscheid (grob zusammengefasst) nun Folgendes entschieden:

Die Zustellung von unverlangter E-Mail-Werbung an unbekannte und wahllos zusammengestellte Adressen, welche im Internet gesammelt wurden, ist nur zulässig, wenn die Adressaten vorher ausdrücklich der Zustellung zugestimmt haben ("Opt-In"). Eine Möglichkeit, z.B. per Link oder E-Mail, die Werbung abzubestellen ("Opt-Out") genügt bei Spam nicht.

Mir unverständlich ist übrigens, warum der Entscheid der EDSK anonymisiert ist. Anhand der Empfehlung des EDSB, auf die im Entscheid der EDSK verwiesen ist, ist es nämlich ein Leichtes, herauszufinden, dass es sich bei Herr "X." um niemanden Anderes als Martin Fürst handelt.

<Juristenfutter>

Aus juristischer Sicht interessant ist die Argumentation, warum auch "E-Mail-Adressen mit Phantasiebezeichnungen" als Personendaten zu gelten haben. Personendaten sind nach Datenschutzgesetz (Art. 3 Bst. a) "alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen". Bis anhin ging man davon aus, dass Personen dann bestimmbar sind, wenn "eine Identifikation durch die Kombination verschiedener Informationen ohne einen unverhältnismässigen Aufwand möglich ist" (Kommentar zum DSG, Maurer/Vogt). Im Entscheid der EDSK wird die Bestimmbarkeit aber deutlich grosszügiger ausgelegt (Erwägung 2.4, Seite 10):
Selbst wenn - wie die Beklagten geltend machen - nicht einmal der Provider imstande wäre, einer E-Mail-Adresse den Namen einer Person zuzuordnen, liegt gleichwohl Bestimmbarkeit des Adressinhabers im Sinne des DSG vor. Denn wenn Personen aktive Kommunikationswege (Telefonnummern, E-Mail-Adressen) zur Verfügung stellen und über diese erreicht werden können, liegt eine eindeutige Koppelung zwischen den Personen und diesen Daten vor.
Und noch deutlicher:
Die Frage, ob Personendaten im Sinne des DSG vorliegen oder nicht, hängt nicht davon ab, welchen Mühen sich die Beklagten unterziehen wollen oder können, um die Personen hinter ihren E-Mail-Adresssammlungen und deren Interessen zu identifizieren, bevor sie diesen E-Mail-Werbung senden. Die Entscheidung, ob Personendaten vorliegen, hängt vielmehr einzig davon ab, ob diese Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können oder nicht.
</Juristenfutter>
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In den Gehörgängen: The Beach Boys - Wouldn' It Be Nice
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