Klappstuhl-Hooligan
Eigenhändige Konvertierung von Sitz- zu Stehplätzen gäbe hier reichlich zu tun
Die Beschädigung eines Stadion-Klappsitzes ist weiss Gott kein gescheiter Kommentar zum Spielgeschehen und zu recht strafbar. Aber soll ein bis anhin unbescholtener Klappstuhl-Vandal, der sich entschuldigte und den Schaden anschliesslich berappte, tatsächlich mit einem Rayonverbot belegt werden und in der Hooligan-Datenbank landen?
Mit dieser Frage hatte sich das Zürcher Verwaltungsgericht zu beschäftigen. Erfreulicherweise kam das Gericht - wie ich heute dem aktuellen Plädoyer entnehmen durfte - zum Schluss, dass ein Rayonverbot in einem solchen Fall unverhältnismässig ist. Dies umso mehr, als der Betroffene gleichzeitig auch in der Hooligan-Datenbank landet.
Zum Entscheid im Volltext.
gebsn - Dienstag, 16. Juni 2009, 08:24