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Klappstuhl-Hooligan

Arsenal-Stadion innendrinne
Eigenhändige Konvertierung von Sitz- zu Stehplätzen gäbe hier reichlich zu tun

Die Beschädigung eines Stadion-Klappsitzes ist weiss Gott kein gescheiter Kommentar zum Spielgeschehen und zu recht strafbar. Aber soll ein bis anhin unbescholtener Klappstuhl-Vandal, der sich entschuldigte und den Schaden anschliesslich berappte, tatsächlich mit einem Rayonverbot belegt werden und in der Hooligan-Datenbank landen?

Mit dieser Frage hatte sich das Zürcher Verwaltungsgericht zu beschäftigen. Erfreulicherweise kam das Gericht - wie ich heute dem aktuellen Plädoyer entnehmen durfte - zum Schluss, dass ein Rayonverbot in einem solchen Fall unverhältnismässig ist. Dies umso mehr, als der Betroffene gleichzeitig auch in der Hooligan-Datenbank landet.

Zum Entscheid im Volltext.
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