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Klappstuhl-Hooligan

Arsenal-Stadion innendrinne
Eigenhändige Konvertierung von Sitz- zu Stehplätzen gäbe hier reichlich zu tun

Die Beschädigung eines Stadion-Klappsitzes ist weiss Gott kein gescheiter Kommentar zum Spielgeschehen und zu recht strafbar. Aber soll ein bis anhin unbescholtener Klappstuhl-Vandal, der sich entschuldigte und den Schaden anschliesslich berappte, tatsächlich mit einem Rayonverbot belegt werden und in der Hooligan-Datenbank landen?

Mit dieser Frage hatte sich das Zürcher Verwaltungsgericht zu beschäftigen. Erfreulicherweise kam das Gericht - wie ich heute dem aktuellen Plädoyer entnehmen durfte - zum Schluss, dass ein Rayonverbot in einem solchen Fall unverhältnismässig ist. Dies umso mehr, als der Betroffene gleichzeitig auch in der Hooligan-Datenbank landet.

Zum Entscheid im Volltext.

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Aber gerne.
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gebsn - 23. Nov, 10:26
endlich...
seit wochen grueble ich ueber den namen jenes meister-kabarettisten...
san martin - 22. Nov, 18:13
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Jürg (Gast) - 13. Nov, 06:45
Stimmt, aber
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