tin (Gast) - 1. Dez, 17:30

Schwachsinn

Ich habe im Vorfeld der Abstimmung immer und immer wieder gesagt, dass ein Bauverbot in der Verfassung rechtlich einfach ein Schwachsinn ist. Baufragen gehören in die kommunalen und kantonalen Baugesetze. Man wird diesen Verfassungsartikel - wie in letzter Zeit öfters - rechtlich gar nicht umsetzen können.

gebsn - 1. Dez, 17:47

Fast so "schön" wie das Absinthverbot in der alten BV. Die Crux mit der Volksinitiative ist nun mal, dass alles pronto in der Verfassung landet. Aber die Gesetzesinitiative haben wir ja wieder aus der Verfassung gekippt, meckern ist also nicht.

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