[Politik] Rechtsstaat à la Bâloise
Meine Zweifel haben sich heute bei der Lektüre der BaZ (Artikel ausnahmsweise auch online) bestätigt. Für die an der Basler "Mäss" verhängten Rayonsverbote gegen Jugendliche gab und gibt es keine rechtliche Grundlage. So darf man aus der BaZ erfahren:
Wann endlich folgen die nächsten "Pilotversuche" der Polizei und Jugendanwaltschaft? Mit Maulschellen, Stockhieben und Sippenhaft kann man die "renitenten Jugendlichen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden", die "mutmasslichen Drogendealer" (sprich: nur wegen der lästigen rechtlichen Hindernisse noch nicht verurteile Dealer) und die das Stadtbild verschandelnde "Randständige" sicher noch besser in den Griff kriegen. Oder man klagt sie des Terrorismus an, wie dies in Italien dieser Tage vorbildlicherweise mit den Fussball-Hooligans geschieht.
Ein Lob auch der BaZ, die sich nicht einfach in die Reihen der überkritischen Schreihälse einordnet, die auch diesmal sicher wieder etwas daran auszusetzen haben, dass man eine staatliche Massnahme zuerst auf ihre Tauglichkeit prüft, bevor man mit viel Aufwand legiferiert, sondern der Polizei und Jugendanwaltschaft das nötige Gehör schenkt.
Die höchste Macht im Staate, die Kirche, macht's vor: "occassionelle" Gerichtsurteile, Recht und Gesetz: Alles Mumpitz, wenn's nicht nützt. Ein Kniefall vor solcherlei bürokratischem und verkopftem Juristengeschreibsel ziemt sich nicht. Dass Verfassung und Gesetze vom Volk oder dessen Vertreter verabschiedet wurden, zeigt nur, in was für einem schröcklich verrotteten Zustand sich unsere Gesellschaft befindet.
P.S. Bei der BaZ kann man abstimmen, ob die Polizei "Störenfriede" (schon wieder so ein rechtlicher Begriff) wegweisen dürfen soll. Ich hoffe auf rege Beteiligung.
Nachtrag: Auch infamy berichtet.
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"Während der Herbstmesse wurden insgesamt 13 Jugendliche und junge Erwachsene mit einem Rayonverbot belegt - bis zum Ende der Messe durften sie nicht mehr bei der Kaserne erscheinen. Dieser Massnahme fehlte die rechtliche Grundlage - ein entsprechender Artikel existiert im Polizeigesetz nicht: "Das ist auf meinem Mist gewachsen", sagt der Leitende Jugendanwalt Beat Burkhardt, "aber der Erfolg gibt uns recht.""Die Massnahme hat sich bewährt, der Erfolg gibt der Polizei recht. Völlig unverständlich also, wieso nun doch noch eine gesetzliche Grundlage im Polizeigesetz geschaffen werden soll. Liegt's daran, dass dies gemäss dem auch in der Basler Verfassung verankerten Legalitätsprinzip (§ 5 Abs. 1, § 13 Abs. 1) vorgeschrieben ist? Neeiin, kann nicht sein.
Wann endlich folgen die nächsten "Pilotversuche" der Polizei und Jugendanwaltschaft? Mit Maulschellen, Stockhieben und Sippenhaft kann man die "renitenten Jugendlichen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden", die "mutmasslichen Drogendealer" (sprich: nur wegen der lästigen rechtlichen Hindernisse noch nicht verurteile Dealer) und die das Stadtbild verschandelnde "Randständige" sicher noch besser in den Griff kriegen. Oder man klagt sie des Terrorismus an, wie dies in Italien dieser Tage vorbildlicherweise mit den Fussball-Hooligans geschieht.
Ein Lob auch der BaZ, die sich nicht einfach in die Reihen der überkritischen Schreihälse einordnet, die auch diesmal sicher wieder etwas daran auszusetzen haben, dass man eine staatliche Massnahme zuerst auf ihre Tauglichkeit prüft, bevor man mit viel Aufwand legiferiert, sondern der Polizei und Jugendanwaltschaft das nötige Gehör schenkt.
Die höchste Macht im Staate, die Kirche, macht's vor: "occassionelle" Gerichtsurteile, Recht und Gesetz: Alles Mumpitz, wenn's nicht nützt. Ein Kniefall vor solcherlei bürokratischem und verkopftem Juristengeschreibsel ziemt sich nicht. Dass Verfassung und Gesetze vom Volk oder dessen Vertreter verabschiedet wurden, zeigt nur, in was für einem schröcklich verrotteten Zustand sich unsere Gesellschaft befindet.
P.S. Bei der BaZ kann man abstimmen, ob die Polizei "Störenfriede" (schon wieder so ein rechtlicher Begriff) wegweisen dürfen soll. Ich hoffe auf rege Beteiligung.
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gebsn - Dienstag, 13. November 2007, 10:04
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