So auf die Schnelle zur ersten Frage: Ohne entsprechenden Befehl der Untersuchungsbehörde dürfen die Kreditkartenunternehmungen keine Auskunft erteilen und werden das ziemlich sicher auch nicht tun. Ein Befehl setzt die Eröffnung eines Verfahrens voraus. Die Verfahrenseröffnung setzt einen Tatverdacht voraus, der sich nicht auf alle Kreditkartenbesitzer beziehen kann (das ist viel zu unbestimmt). Zuständig sind allein die Kantone. Ergo: In der Schweiz wird es eine solche Aktion legal nicht geben.
Die anderen Fragen sind eher rhetorisch und legen den Finger auf den wunden Punkt, den kaum noch jemand zu sehen scheint. Bis gestern zählte ich den EDÖB noch dazu.
Rasterfahndung in der Schweiz
Die anderen Fragen sind eher rhetorisch und legen den Finger auf den wunden Punkt, den kaum noch jemand zu sehen scheint. Bis gestern zählte ich den EDÖB noch dazu.
Besten Dank für die Auskunft