...mag einen schlechten artikel geschrieben haben. ich habe ihn nicht gelesen. ich hatte jedoch das ausserordentliche glück, den diesjährigen gewinner des "salzburger stiers" (den jüngsten aller zeiten), der sich fortan in einem atemzug mit emil, harald schmidt und konsorten nennen darf, anfang februar im zivilschutz basel-stadt kennenzulernen. ein selten lustiger strolch! selten so gelacht!
man besuche seine homepage www.gabrielvetter.ch
Das glaub ich gern, die Beispielssounddateien auf seiner Homepage tönen auch teilweise gar nicht schlecht (va. Katzen, die platzen, weiss zu überzeugen). Das enthebt aber den Herr Veter nicht von seinen journalistischen Pflichten. Auch wenn's "nur" die BaZ ist.
Jürg (Gast) - 1. Mär, 15:51
dann muss ich den artikel mal in der baz lesen. die liegt hier sowieso im aufenthaltsraum rum, und gescheiteres habe ich grad nicht zu tunhehehehe.
aber hmm: was ist eigentlich die sog. journalistische pflicht?
Die journalistischen Pflichten im eigentlichen Sinn gibt's unter http://www.presserat.ch/21690.htm. Für mich persönlich gehört auch die Qualität eines Artikels dazu, und die fand ich in diesem schwärmerischen Artikel nicht unbedingt erfüllt. Auch wenn man natürlich im Feuilleton resp. kulturmagazin mehr künstlerische Freiheiten hat.
gabriel vetter...
man besuche seine homepage www.gabrielvetter.ch
Gut und recht
aber hmm: was ist eigentlich die sog. journalistische pflicht?
Journalistische Pflichten