[Datenschutz] Gegen Überwachung unterschreiben
Der Verein grundrechte.ch, der sich für den Erhalt und den Ausbau der Grundrechte in der Schweiz einsetzt, fordert die ParlamentarierInnen dazu auf, auf die vom Bundesrat vorgelegte Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (*) nicht einzutreten.
Die Verschärfung sieht folgende Massnahmen vor:
Die/der VorsteherIn des EJPD soll dazu die alleinige Kompetenz erhalten, einer Person, Organisation oder Gruppierung für fünf Jahre ihre politische Tätigkeit zu verbieten (Wiedereinführung des sog. Propagandaverbots). Auch die anderen Massnahmen stehen unter keiner richterlichen Kontrolle, der Willkür und dem Überwachungswahn werden somit Tür und Tor geöffnet.
Und all dies, obwohl in der Schweiz entgegen dem Gefasel von DAP (Inland-Geheimdienst), Sämi Schmid und seinen Generälen die Terrorgefahr etwa so gross ist wie die Gefahr an einer Klobürste zu ersticken. Die tatsächlichen Gefährdungen der inneren oder äusseren Sicherheit können, wie grundrechte.ch klarstellt, bereits heute mit anderen, rechtstaatlich festgelegten Mitteln angegangen werden.
Der Aufruf von grundrechte.ch kann und soll online unterschrieben werden.
Der Appell online: http://www.grundrechte.ch/2008/appell-bwis/appell-bwis.shtml
(*) Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), im Zusammenhang mit den Hooligan-Massnahmen auch als "Hooligan-Gesetz" bekannt geworden.
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In den Gehörgängen: Moloko - The Flipside
Zuletzt gelesen: NZZ
Zuletzt geglotzt: Kassensturz
Aktuelles Lieblingswort: Prahlhans [alle Lieblingswörter]
Die Verschärfung sieht folgende Massnahmen vor:
- die Überwachung von Post, Telefon und E-Mail
- das Beobachten und Abhören von Personen an nicht allgemein zugänglichen Orten (also in Wohnungen, Büros, Autos) - auch mittels technischer Überwachungsgeräte (Wanzen, Richtmikrofone, Videokameras, etc.)
- das geheime Durchsuchen von privaten Datenbearbeitungssystemen/Computern, was entweder den geheimen Einbruch der Staatsschützer in private Wohnungen oder Büros oder das Versenden von sogenannten Trojanern voraussetzt (gezielte Einschleusung von Spionage-Software)
Die/der VorsteherIn des EJPD soll dazu die alleinige Kompetenz erhalten, einer Person, Organisation oder Gruppierung für fünf Jahre ihre politische Tätigkeit zu verbieten (Wiedereinführung des sog. Propagandaverbots). Auch die anderen Massnahmen stehen unter keiner richterlichen Kontrolle, der Willkür und dem Überwachungswahn werden somit Tür und Tor geöffnet.
Und all dies, obwohl in der Schweiz entgegen dem Gefasel von DAP (Inland-Geheimdienst), Sämi Schmid und seinen Generälen die Terrorgefahr etwa so gross ist wie die Gefahr an einer Klobürste zu ersticken. Die tatsächlichen Gefährdungen der inneren oder äusseren Sicherheit können, wie grundrechte.ch klarstellt, bereits heute mit anderen, rechtstaatlich festgelegten Mitteln angegangen werden.
Der Aufruf von grundrechte.ch kann und soll online unterschrieben werden.
Der Appell online: http://www.grundrechte.ch/2008/appell-bwis/appell-bwis.shtml
(*) Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), im Zusammenhang mit den Hooligan-Massnahmen auch als "Hooligan-Gesetz" bekannt geworden.
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In den Gehörgängen: Moloko - The Flipside
Zuletzt gelesen: NZZ
Zuletzt geglotzt: Kassensturz
Aktuelles Lieblingswort: Prahlhans [alle Lieblingswörter]
gebsn - Mittwoch, 14. Mai 2008, 15:35