[Politik] Kriminalstatistik schönen leicht gemacht
Aus der BaZ von gestern ist Wunderliches zu vernehmen: So werden bei der Kriminalstatistik des Kantons Baselland Sachbeschädigungen neu der Kategorie "Gewaltverbrechen" zugeordnet, obgleich unter diese strafrechtliche Definition nur mit Zuchthaus bedrohte Delikte gegen Leib und Leben fallen (*). Soll heissen, dass nun auch kaltblütige Brutalitäten wie Sprayen (vgl. WEF-Demo zu Basel), Zerkratzen von Busfensterscheiben und "Lüftelen" als Gewaltverbrechen gelten.
Die Erklärung von Polizeikommandant Blumer für diese sonderbare Neueinreihung: "Man gehe vom subjektiven Sicherheitsempfinden und nicht von den juristischen Kriterien aus" (zitiert gemäss BaZ). Na denn, hervorragend! Und solches aus dem Mund eines Juristen.
Ich schlage vor: Gehen wir doch in Zukunft auch bei der Verurteilung und bei der Strafbemessung vom - ach so - unbestechlichen subjektiven Sicherheitsempfinden aus und lassen die juristischen Kriterien juristische Kriterien sein! Z.B. so: Todesstrafe für alle, die nur schon in den Verdacht des Kinderpornografie-Konsums geraten, Ausweisung aller verdächtigen Ausländer und aller erst seit zwanzig Jahren eingebürgerten Schweizer, Straflosigkeit für alle Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Ein Schelm, wer denkt, hier werde die Kriminalstatistik geschönt und zurechtgebogen.
(*) Aus der im Internet veröffentlichten Statistik ist diese Zuordnung allerdings nicht zu erkennen.
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In den Gehörgängen: LFO - Love Is The Message
Zuletzt gelesen: Carl von Ossietzky-Biografie von Willhelm von Sternburg
Zuletzt geglotzt: nix
Aktuelles Lieblingswort: Ganzkörpersonnenbrille
Die Erklärung von Polizeikommandant Blumer für diese sonderbare Neueinreihung: "Man gehe vom subjektiven Sicherheitsempfinden und nicht von den juristischen Kriterien aus" (zitiert gemäss BaZ). Na denn, hervorragend! Und solches aus dem Mund eines Juristen.
Ich schlage vor: Gehen wir doch in Zukunft auch bei der Verurteilung und bei der Strafbemessung vom - ach so - unbestechlichen subjektiven Sicherheitsempfinden aus und lassen die juristischen Kriterien juristische Kriterien sein! Z.B. so: Todesstrafe für alle, die nur schon in den Verdacht des Kinderpornografie-Konsums geraten, Ausweisung aller verdächtigen Ausländer und aller erst seit zwanzig Jahren eingebürgerten Schweizer, Straflosigkeit für alle Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Ein Schelm, wer denkt, hier werde die Kriminalstatistik geschönt und zurechtgebogen.
(*) Aus der im Internet veröffentlichten Statistik ist diese Zuordnung allerdings nicht zu erkennen.
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gebsn - Freitag, 2. Februar 2007, 16:59