[>>]

Klappstuhl-Hooligan

Arsenal-Stadion innendrinne
Eigenhändige Konvertierung von Sitz- zu Stehplätzen gäbe hier reichlich zu tun

Die Beschädigung eines Stadion-Klappsitzes ist weiss Gott kein gescheiter Kommentar zum Spielgeschehen und zu recht strafbar. Aber soll ein bis anhin unbescholtener Klappstuhl-Vandal, der sich entschuldigte und den Schaden anschliesslich berappte, tatsächlich mit einem Rayonverbot belegt werden und in der Hooligan-Datenbank landen?

Mit dieser Frage hatte sich das Zürcher Verwaltungsgericht zu beschäftigen. Erfreulicherweise kam das Gericht - wie ich heute dem aktuellen Plädoyer entnehmen durfte - zum Schluss, dass ein Rayonverbot in einem solchen Fall unverhältnismässig ist. Dies umso mehr, als der Betroffene gleichzeitig auch in der Hooligan-Datenbank landet.

Zum Entscheid im Volltext.

Mehr Gebsn

Lieblingsworte (Wordie)
Fotos:
www.flickr.com
This is a Flickr badge showing public photos and videos from gebsn. Make your own badge here.
Impressum
Beiträge abonnieren Kontakt per E-Mail

Abonnieren

Beiträge per E-mail


Powered by FeedBlitz

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

Aktuelle Kommentare

Sehr interessantes Posting....
Sehr interessantes Posting. Ich bin komplett einverstanden...
Laura Online Spiele (Gast) - 3. Dez, 14:12
Fast so "schön"...
Fast so "schön" wie das Absinthverbot in der alten...
gebsn - 1. Dez, 17:47
Schwachsinn
Ich habe im Vorfeld der Abstimmung immer und immer...
tin (Gast) - 1. Dez, 17:30
In der Tat prächtig.
In der Tat prächtig.
gebsn - 1. Dez, 14:16
wunderbar
wunderschön auch die in leicht anderem Zusammenhang...
Jürg (Gast) - 1. Dez, 13:37

Archiv

Juni 2009
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 9 
10
11
12
13
14
17
18
19
20
21
22
24
25
26
27
28
29
30
 
 
 
 
 
 

Credits

Knallgrau New Media Solutions - Web Agentur für neue Medien

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page
xml version of this page (summary)

twoday.net AGB