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[Politik] Hooligangesetz: BastA! unterstützt Referendum weiterhin - aus guten Gründen

Heute mal ganz "Copy-Paste"-Journalist, führe ich nachfolgend die Medienmitteilung der BastA! an:
Die sogenannten "Hooligan-Gesetze" taugen nicht, um Ausschreitungen, wie wir sie letzten Samstag erlebt haben, zu verhindern.

BastA! ist entsetzt über die wüsten Ausschreitungen nach dem Fussballspiel FCB gegen FCZ vom vergangenen Samstag. Wir werden alle Massnahmen unterstützen, die geeignet sind, derart beschämende Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Der Hooliganismus ist ein gesellschaftliches Phänomen und sollte auch in einem gesellschaftlichen Rahmen wahrgenommen, analysiert und angegangen werden.

Wenn jetzt aber Politiker aller Couleur - allen voran Bundesrat Samuel Schmid - die Gunst der Stunde nützen, um das hohe Lied der sogenannten "Hooligan-Gesetze" zu singen und die Gegnerinnen und Gegner dieser Gesetze der gesellschaftlichen Verantwortungslosigkeit zu bezichtigen, so ist das in erster Linie populistische Stimmungsmache. Wer der Bevölkerung weismachen will, mit den erwähnten Gesetzen wären Szenen, wie wir sie am letzten Samstag erlebt haben, nicht möglich, betreibt Augenwischerei. Das bestätigt auch Coelestin Frei, Einsatzchef Stadion der Basler Kantonspolizei, der warnt, das Hooligan-Gesetz bringe "zur Verhinderung von Chaotentum wenig bis gar nichts". (Der Bund vom 16.05.06, S. 7) Wir erinnern daran, dass ein grosser Teil der gewaltbereiten Fans dem FCB und den Polizeibehörden namentlich bekannt ist. Wir erinnern weiter daran, dass Stadionverbote bereits jetzt - ohne Gesetzesänderung - ausgesprochen werden können und auch ausgesprochen werden. Es kommt aber darauf an, solche Stadionverbote auch durchzusetzen, was nur mit rigideren Eingangskontrollen möglich wäre. Doch dagegen sträubten sich bis anhin sowohl der FCB wie die Stadionbetreiberin Basel United. Man will ja "die besten Fans der Welt", wie FCB-Trainer Gross zu sagen pflegt, nicht verärgern.

BastA! ist nach wie vor überzeugt, dass die Hooligans nur als Vorwand dienen, um uns Gesetze schmackhaft zu machen, die einer Demokratie unwürdig sind und dem autoritären Schnüffelstaat den Weg bereiten. Oder waren die 427 FCB-Fans, die im Dezember 04 in Altstetten verhaftet und erkennungsdienstlich behandelt worden sind, etwa doch alle Hooligans? In der Hooligan-Datenbank gelandet wären sie auf jeden Fall, wenn es die damals schon gegeben hätte. Wir sind weit davon entfernt, den Hooliganismus zu verharmlosen und herunterzuspielen. Doch es geht nicht an wegen ein paar Hundert gewaltbereiter Fans rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung ausser Kraft zu setzen und präventiven Polizeigewahrsam, Rayonverbote etc. gesetzlich zu verankern. Dass einige der vorgesehenen Massnahmen bis Ende 2009 befristet sind, ist ein schwacher Trost. Denn wenn der Staatsschutz einmal neue Kompetenzen bekommen hat, ist es erfahrungsgemäss äusserst schwer, diese wieder zu beschneiden. Die nächste Verschärfung des Bundesgesetzes über Massnahmen zu Wahrung der inneren Sicherheit ist denn auch bereits in Vorbereitung, und die wird dann nicht befristet sein.

Wir unterstützen das Referendum gegen das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit weiterhin. Dieses Gesetz ist rechtsstaatlich inakzeptabel und es ist das falsche Instrument zur Bekämpfung des Hooliganismus.
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